Woodeco (https://www.woodeco.eu)
Im Interesse der Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten handeln wir gemäß Art. 13 und 14 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. EU L 2016 Nr. 119, S. 1 in der geänderten Fassung), im Folgenden auch als ** „DSGVO”** bezeichnet, stellen wir Ihnen hiermit Informationen und Grundsätze im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Woodeco Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Wrocław zur Verfügung.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO – Einwilligung der betroffenen Person (des Kunden), die durch die freiwillige Einrichtung eines Kunden- oder Benutzerkontos zum Ausdruck gebracht wird.
Bis zum Zeitpunkt der Abgabe einer Erklärung über den Widerruf der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO – Einwilligung der betroffenen Person (des Kunden), die durch die freiwillige Einrichtung eines Kunden- oder Benutzerkontos zum Ausdruck gebracht wird.
Während der Vertragslaufzeit und nach deren Ablauf bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für Ansprüche aus dem Vertrag, in der Regel 3 Jahre, maximal 6 Jahre. Die Verjährungsfrist ergibt sich aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO – Einwilligung der betroffenen Person (des Kunden), die durch die freiwillige Einrichtung eines Kunden- oder Benutzerkontos zum Ausdruck gebracht wird.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO – Einwilligung der betroffenen Person (des Kunden), die durch die freiwillige Einrichtung eines Kunden- oder Benutzerkontos zum Ausdruck gebracht wird.
Bis zum Zeitpunkt der Abgabe einer Erklärung über den Widerruf der Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Während der Vertragslaufzeit und nach deren Ablauf bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für Ansprüche aus dem Vertrag, in der Regel 3 Jahre, maximal 6 Jahre. Die Verjährungsfrist ergibt sich aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO – Kauf- oder Liefervertrag zwischen dem Kunden und Woodeco
Während der Laufzeit des Vertrags und nach dessen Beendigung bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für Ansprüche aus dem Vertrag, in der Regel 3 Jahre, maximal 6 Jahre. Die Verjährungsfrist ergibt sich aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Art. 6 Abs. c) DSGVO Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
Wenn die Fristen für die Geltendmachung etwaiger Ansprüche kürzer sind als die Aufbewahrungsfristen für Abrechnungsunterlagen zu Steuerzwecken, werden wir diese Dokumente für den für Steuer- und Abrechnungszwecke erforderlichen Zeitraum aufbewahren, d. h. für 5 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Steuerpflicht aktualisiert wurde.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO – Kauf- oder Liefervertrag zwischen dem Kunden und Woodeco
Art. 6 Abs. c) DSGVO Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
Während der Laufzeit des Vertrags und nach dessen Beendigung bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für Ansprüche aus dem Vertrag, in der Regel 3 Jahre, maximal 6 Jahre. Die Verjährungsfrist ergibt sich aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Wenn die Fristen für die Geltendmachung etwaiger Ansprüche kürzer sind als die Aufbewahrungsfristen für Abrechnungsunterlagen zu Steuerzwecken, werden wir diese Dokumente für den für Steuer- und Abrechnungszwecke erforderlichen Zeitraum aufbewahren, d. h. für 5 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Steuerpflicht aktualisiert wurde.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO – berechtigtes Interesse des Verantwortlichen, dessen Ziel die ordnungsgemäße Erfüllung von Verträgen und die Kontaktaufnahme mit Vertragspartnern ist.
Während der Laufzeit des Vertrags und nach dessen Beendigung bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für Ansprüche aus dem Vertrag, in der Regel 3 Jahre, maximal 6 Jahre. Die Verjährungsfrist ergibt sich aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO – berechtigtes Interesse des Verantwortlichen, dessen Ziel die ordnungsgemäße Erfüllung von Verträgen und die Kontaktaufnahme mit Vertragspartnern ist.
Während der Laufzeit des Vertrags und nach dessen Beendigung bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für Ansprüche aus dem Vertrag, in der Regel 3 Jahre, maximal 6 Jahre. Die Verjährungsfrist ergibt sich aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO – Kauf- oder Liefervertrag zwischen dem Kunden und Woodeco | Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) DSGVO – im Zusammenhang mit den geltenden Rechtsvorschriften, einschließlich der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
Die Unterlagen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Reklamation eines bestimmten Kunden werden noch ein Jahr nach Ablauf der Gewährleistungsfrist oder der Abrechnung der Reklamation aufbewahrt. Die Fristen für die Bearbeitung von Ansprüchen aus Gewährleistung oder Garantie sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO – Kauf- oder Liefervertrag zwischen dem Kunden und Woodeco | Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) DSGVO – im Zusammenhang mit den geltenden Rechtsvorschriften, einschließlich der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
Die Unterlagen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Reklamation eines bestimmten Kunden werden noch ein Jahr nach Ablauf der Gewährleistungsfrist oder der Abrechnung der Reklamation aufbewahrt. Die Fristen für die Bearbeitung von Ansprüchen aus Gewährleistung oder Garantie sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO – Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht in der Durchführung von Werbekampagnen gegenüber Kunden.
Bis der Kunde Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten zu Marketingzwecken einlegt.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO – Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht in der Durchführung von Werbekampagnen gegenüber Kunden.
Bis der Kunde Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten zu Marketingzwecken einlegt.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO d. h. die Einwilligung der betroffenen Personen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Einwilligung der betroffenen Personen gemäß dem Telekommunikationsgesetz und dem Gesetz über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen.
Bis zum Widerruf der Einwilligung oder bis zur Mitteilung in beliebiger Form über den Wunsch, den Kontakt und den Erhalt von Informationen über die vom Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durchgeführten Maßnahmen per E-Mail oder Telefon einzustellen.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO d. h. die Einwilligung der betroffenen Personen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Einwilligung der betroffenen Personen gemäß dem Telekommunikationsgesetz und dem Gesetz über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen.
Bis zum Widerruf der Einwilligung oder bis zur Mitteilung in beliebiger Form über den Wunsch, den Kontakt und den Erhalt von Informationen über die vom Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durchgeführten Maßnahmen per E-Mail oder Telefon einzustellen.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO – auf Grundlage des berechtigten Interesses des Verantwortlichen zum Schutz und zur Abwehr von Ansprüchen
Während der Dauer der Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen bis zu deren rechtskräftigem Abschluss und im Falle von Vollstreckungsverfahren bis zur endgültigen Befriedigung der geltend gemachten Ansprüche.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO – auf Grundlage des berechtigten Interesses des Verantwortlichen zum Schutz und zur Abwehr von Ansprüchen
Während der Dauer der Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen bis zu deren rechtskräftigem Abschluss und im Falle von Vollstreckungsverfahren bis zur endgültigen Befriedigung der geltend gemachten Ansprüche.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) DSGVO – gemäß den geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen
Wir werden diese Dokumente für den Zeitraum aufbewahren, der für Steuer- und Abrechnungszwecke erforderlich ist, d. h. für 5 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Steuerpflicht aktualisiert wurde.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) DSGVO – gemäß den geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen
Wir werden diese Dokumente für den Zeitraum aufbewahren, der für Steuer- und Abrechnungszwecke erforderlich ist, d. h. für 5 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Steuerpflicht aktualisiert wurde.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO – Einwilligung der betroffenen Person, die freiwillig durch Anklicken des Kästchens auf der Website von Woodeco erteilt wurde.
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit dem Abonnement des Woodeco-Newsletters verarbeitet werden, bis zum Widerruf der Einwilligung, auf die gleiche Weise, wie sie erteilt wurde.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO – Einwilligung der betroffenen Person, die freiwillig durch Anklicken des Kästchens auf der Website von Woodeco erteilt wurde.
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit dem Abonnement des Woodeco-Newsletters verarbeitet werden, bis zum Widerruf der Einwilligung, auf die gleiche Weise, wie sie erteilt wurde.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO – Einwilligung der betroffenen Person durch freiwillige Angabe ihrer Daten im Kontaktformular
Bis zum Widerruf der Einwilligung, auf dieselbe Weise, wie sie erteilt wurde.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO – Kauf- oder Liefervertrag zwischen dem Kunden und Woodeco
Während der Laufzeit des Vertrags und nach dessen Beendigung bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für Ansprüche aus dem Vertrag, in der Regel 3 Jahre, maximal 6 Jahre. Die Verjährungsfrist ergibt sich aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO – Einwilligung der betroffenen Person durch freiwillige Angabe ihrer Daten im Kontaktformular
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO – Kauf- oder Liefervertrag zwischen dem Kunden und Woodeco
Bis zum Widerruf der Einwilligung, auf dieselbe Weise, wie sie erteilt wurde.
Während der Laufzeit des Vertrags und nach dessen Beendigung bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für Ansprüche aus dem Vertrag, in der Regel 3 Jahre, maximal 6 Jahre. Die Verjährungsfrist ergibt sich aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) DSGVO – auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften, einschließlich des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Steuergesetze
Während der Vertragslaufzeit und nach deren Ablauf bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für Ansprüche aus dem Vertrag, in der Regel 3 Jahre, maximal 6 Jahre.
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) DSGVO – auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften, einschließlich des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Steuergesetze
Während der Vertragslaufzeit und nach deren Ablauf bis zum Ablauf der Verjährungsfristen für Ansprüche aus dem Vertrag, in der Regel 3 Jahre, maximal 6 Jahre.
Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden vom Administrator wie folgt erhoben: